Corona-Update
Umsatzersatz für indirekt betroffene Branchen und News für Kunst & Kultur
Umsatzersatz für indirekt betroffene Branchen
Zahlreiche Kreativwirtschaftsunternehmen sind als Zulieferer tätig und zählen durch Schließungen von Kultur, Handel, Tourismus oder Gastronomie zu den indirekt von Corona betroffenen Branchen. Der von der WKÖ eingeforderte Umsatzersatz für diese indirekt betroffenen Unternehmen soll ab Ende Jänner 2021 beantragbar sein. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Signal der Fairness und Gleichbehandlung an die vielen tausenden Zulieferbetriebe.
Außerhalb des Zeitraums mit Umsatzersatz können alle Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen für die Zeit von Mitte September 2020 bis Juni 2021 Ersatz für ihre Fixkosten beantragen. Viele Betriebe stoßen jedoch nach Monaten der Krisensituation sowohl beim Fixkostenzuschuss 800.000 wie auch beim Umsatzersatz an die Grenzen des aktuell geltenden EU-Förderrahmens von 800.000 Euro. Die Wirtschaftskammer tritt daher für eine Erhöhung dieses Rahmens durch die EU-Kommission ein.
Kunst & Kultur
Ab 18. Jänner kann das Kulturleben in begrenztem Ausmaß wieder hochfahren. Das Publikum bei Veranstaltungen wird ab diesem Zeitpunkt auf 50 Prozent der Maximalkapazität und auf maximal 500 Personen indoor bzw. 750 Personen outdoor beschränkt sein. Zwischen 20 und 6 Uhr werden gesamtgesellschaftlich die bereits bekannten Ausgangsbeschränkungen beibehalten.
Im Zuge der neuen Teststrategie der Bundesregierung werden in vielen Bereichen negative Testergebnisse als Eintrittsbedingung notwendig sein – auch in der Kultur. Die Teilhabe an Kultur wird damit Anreiz für verantwortliches Handeln.
Unterstützungsmaßnahmen, die im Lauf dieses Jahres ins Leben gerufen wurden, werden für das erste Quartal 2021 verlängert – vom NPO-Fonds über die SVS Überbrückungsfinanzierung bis zum Covid-19-Fonds des KSVF. Im Kunstförderungsgesetz wird die Möglichkeit für anlassbezogene Sonderförderungen in der Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro geschaffen.