Gemeinsam mit dem BMF reagiert die Österreichische Kontrollbank auf die Covid-19-Auswirkungen und stellt Unternehmen zusätzliche Kreditmittel in der Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Insgesamt umfasst der Kreditrahmen zwei Milliarden Euro. Die revolvierenden Kredite sollen in erster Linie der Standortsicherung und Fortführung des Betriebs der Exporteure dienen. Die Finanzierungen sind vorerst auf zwei Jahre befristet mit der Möglichkeit, diese danach zu verlängern. Die Kosten orientieren sich am Kontrollbank-Refinanzierungsrahmens (KRR), mit einem – dem Risiko entsprechend leicht erhöhten – Wechselbürgschaftsentgelt.
Voraussetzung diese Variante des Betriebsmittelkredits nutzen zu können ist neben einer bestehenden Exporttätigkeit der Nachweis, dass das Unternehmen bis zum Start der Covid-19-Auswirkungen in Österreich wirtschaftlich gesund war. Der Bund ist bereit, Haftungen für 50 bis 70 Prozent dieser Kredite zu übernehmen, wobei die Abwicklung unter Nutzung der bestehenden Strukturen erfolgt.
Für dich und dein Unternehmen haben wir noch
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Two years after its launch, the New European Bauhaus (NEB) has become a catalyst for the European Green Deal transformation. With over 600 official partner organisations ranging from EU wide networks to local initiatives, the NEB reaches millions of citizens. The initiative is bringing together people from various backgrounds - from art and design, cultural and creative industries, cultural heritage institutions, to educators, scientists and innovators, businesses, local and regional authorities, and citizen initiatives.
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Der Unterstützungsfonds ist ein im KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) angesiedelter Sozialtopf zur finanziellen Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, die durch einen Notfall in finanzielle Not geraten sind oder durch einen unvorhersehbaren Anlass in eine Situation, die ohne Unterstützung zu einem Notfall führen wird. Hier findet ihr Informationen für die Antragsstellung.
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Wer vom Coronavirus direkt oder indirekt durch Erkrankung und Quarantäne betroffen ist oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, wird von der SVS unterstützt. Betroffene sollen sich direkt und unkompliziert bei der SVS melden. Die SVS bietet allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall folgende Möglichkeiten: Stundung der Beiträge Ratenzahlung der Beiträge Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann mittels Online-Formular beantragt werden. Details sind hier zu finden.