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Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt: Einreichstichtag 31. Juli
Mit der neuen Förderung unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien bei der Erschließung von neuen Märkten oder Zielgruppen sowie beim Aufbau von neuen Vertriebswegen. Einreichstichtage: 31.07. und 30.11. 2024.
Du bist in der Kreativwirtschaft tätig und willst jetzt mit deinem Produkt oder Serviceangebot einen neuen Markt erschließen? Mit der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien bei der Erschließung von neuen Märkten oder Zielgruppen sowie beim Aufbau von neuen Vertriebswegen. Komm zu einer Beratung und hol dir die Förderung, damit du dein Vorhaben schnell umsetzen kannst.
Was wird gefördert?
In der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt werden Personalkosten, externe Dienstleistungen wie etwa Kosten für Beratungen, Schulungen oder Marketing- und Vertriebsleistungen für deinen Markteintritt gefördert. Gefördert werden auch Anschaffungskosten von Maschinen. Schaffst du dir eine Software für dein Vorhaben an? Das kann ebenso gefördert werden wie Kosten für Schutzrechte (Kosten für den Schutz deiner Patente, Markenrechte oder deines Designs).
Wer wird gefördert?
Mit der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt fördert die Wirtschaftsagentur Wien bestehende Unternehmen aus der Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen).
Mit der Förderung Markteintritt kannst du maximal 50.000 Euro pro Projekt erhalten. Informiere dich vor der Einreichung bei deinen persönlichen Förderberater:innen über die Förderdetails.
Bei der Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt kannst du jederzeit online eine Förderung beantragen. Die nächsten Einreichstichtage sind: 31. Juli, 30. November 2024.