Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind insbesondere kleine Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Die Republik Österreich reagiert rasch und richtet für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, Freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen einen Härtefallfonds ein, der mit 1 Milliarde Euro dotiert wird. Ziel ist es, mit den Förderungen des Härtefallfonds den betroffenen Betrieben und Organisationen durch die Krise zu helfen.
Die WKÖ wickelt diese Förderung im Auftrag des Bundes ohne Kostenverrechnung ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen. Die entsprechenden Förderrichtlinien werden derzeit gemeinsam mit Vizekanzleramt, dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium erarbeitet.
Für dich und dein Unternehmen haben wir noch
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Two years after its launch, the New European Bauhaus (NEB) has become a catalyst for the European Green Deal transformation. With over 600 official partner organisations ranging from EU wide networks to local initiatives, the NEB reaches millions of citizens. The initiative is bringing together people from various backgrounds - from art and design, cultural and creative industries, cultural heritage institutions, to educators, scientists and innovators, businesses, local and regional authorities, and citizen initiatives.
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Der Unterstützungsfonds ist ein im KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) angesiedelter Sozialtopf zur finanziellen Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, die durch einen Notfall in finanzielle Not geraten sind oder durch einen unvorhersehbaren Anlass in eine Situation, die ohne Unterstützung zu einem Notfall führen wird. Hier findet ihr Informationen für die Antragsstellung.
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Wer vom Coronavirus direkt oder indirekt durch Erkrankung und Quarantäne betroffen ist oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, wird von der SVS unterstützt. Betroffene sollen sich direkt und unkompliziert bei der SVS melden. Die SVS bietet allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall folgende Möglichkeiten: Stundung der Beiträge Ratenzahlung der Beiträge Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann mittels Online-Formular beantragt werden. Details sind hier zu finden.