Aktuelle Förderungen
Salzburg: Betriebsneugründung, Betriebsübernahme – Förderung von Jungunternehmen, Land Salzburg
Einreichfrist: laufend
Förderbar sind Personen und Personengesellschaften, die bis zur Gründung oder Übernahme des Betriebes nicht selbstständig tätig waren und Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg sind. Außerdem muss sich der Hauptsitz des Unternehmens im Bundesland Salzburg befinden bzw. angesiedelt sein.
Die Förderung erfolgt durch einen Zinsenzuschuss von 3 % p.a. mit einer Förderungslaufzeit von 5 Jahren.